Erhöhung der Auslastung des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, das Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof durch erhebliche Investitionen aufzuwerten, um die Sicherheit und Attraktivität zu erhöhen. Die Parkhausbetriebsgesellschaft mbH prüft derzeit Fördermöglichkeiten zur Finanzierung dieser Maßnahmen. Ziel ist es, die Auslastung des Fahrradparkhauses zu steigern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist seit längerem in Gesprächen mit der Parkhausbetriebsgesellschaft mbH (PBG) verschiedene Maßnahmen zu ergreifen das Fahrradparkhaus aufzuwerten.
Der Magistrat und die PBG sind sich dahingehend einig, dass im ersten Schritt erhebliche Investitionen nötig sind um das Fahrradparkhaus sicherer und attraktiver zu machen. Derzeit prüft die PBG welche Fördermöglichkeiten zur Finanzierung genutzt werden können. Nach Aufwertung des Fahrradparkhauses können anschließend Werbemaßnahmen und weitere kleinere Aufwertungsmaßnahmen ergriffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2021OFOF 1559/1Erhöhung der Auslastung des Fahrradparkhauses am HauptbahnhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2021OMOM 7317Erhöhung der Auslastung des Fahrradparkhauses am HauptbahnhofDirektanregung
- 26. Juli 2021STST 1367Erhöhung der Auslastung des Fahrradparkhauses am HauptbahnhofStellungnahme
- 8. April 2022STST 887Erhöhung der Auslastung des Fahrradparkhauses am HauptbahnhofStellungnahme
- 4. November 2022STST 2598Erhöhung der Auslastung des Fahrradparkhauses am HauptbahnhofStellungnahme
- 28. August 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 134 WochenSTST 1812Erhöhung der Auslastung des Fahrradparkhauses am HauptbahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab