Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/Neuwiesenschneise
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1810
Betreff: Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/Neuwiesenschneise Dem Magistrat ist das illegale Befahren im Bereich Neuwiesenstraße bekannt. In Kürze wird am Eingang der Neuwiesenschneise eine Waldschranke aufgestellt. Der angrenzende Weiherweg wird gleichermaßen frequentiert und zur illegalen Müllentsorgung genutzt, daher ist auch hier eine Schranke vorgesehen. Die Aspekte der Barrierefreiheit werden bei den Schrankenanlagen entsprechend berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2018OFOF 871/5Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/NeuwiesenschneiseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juni 2018OMOM 3299Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/NeuwiesenschneiseDirektanregung
- 17. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1810Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/NeuwiesenschneiseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab