Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/Neuwiesenschneise
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3299 entstanden aus Vorlage: OF 871/5 vom 19.05.2018
Betreff: Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/Neuwiesenschneise Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung der von der Aulmannstraße abgehenden Neuwiesenschneise mittels Schranke oder Poller und unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit derart abzusichern, dass es Personenkraftwagen nicht mehr möglich ist, die Neuwiesenschneise unbefugt zu befahren.
Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich in letzter Zeit zunehmend beschwert, dass Personenkraftwagen - teilweise rücksichtslos - durch den Stadtwald fahren. Für viele Bürgerinnen und Bürger dient der Stadtwald als Naherholungsgebiet. Der Verkehr von Personenkraftwagen ohne Anliegen ist daher mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2018OFOF 871/5Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/NeuwiesenschneiseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3299Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/NeuwiesenschneiseDirektanregung
- 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1810Unterbindung von Pkw-Fahrten durch den Stadtwald hier: Aulmannstraße/NeuwiesenschneiseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats