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Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29.Juli 2012

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1807

Betreff: Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29.Juli 2012 Nach starken Niederschlägen insbesondere in den Sommermonaten, bilden sich beim Eschbach kurzlebige und kräftige Hochwasserwellen, die ebenso schnell abklingen wie sie entstehen. Daher sind die Vorwarnzeiten hier sehr gering. Geeignete Radar gestützte Regenvorhersagen, die die Hochwasservorhersage und somit die kurze Vorwarnzeit für den Eschbach verlängern könnten sind wegen des kleinräumigen Einzugsbereichs des Eschbaches derzeit nicht verlässlich anwendbar. Dies voraus geschickt nimmt der Magistrat zu der vorgelegten Anregung wie folgt Stellung: Zu Frage 1: Auf Nachfrage beim Regierungspräsidium Darmstadt, zuständige Überwachungsbehörde der Kläranlage in Ober-Eschbach, wurde mitgeteilt, dass sowohl vor dem 29.07.2012 als auch in der Zeit danach keine Betriebsstörungen oder Fehlfunktionen der Kläranlage gemeldet wurden oder bekannt sind. In wieweit ein Abschlag bei Starkregen aus Regenüberläufen der Mischwasserkanalisation zu den festgestellten Auffälligkeiten geführt haben könnte, ist nicht bekannt. Zu Frage 2: Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat den Bau der Brücke Heinrich-Becker-Straße/Auf dem Ried als Ersatzbauwerk durchgeführt. Der Durchflussquerschnitt entspricht unverändert dem damaligen Durchflussquerschnitt der alten Brücke und konnte aufgrund topographischer Höhenverhältnisse der beidseitigen anschließenden Straßen nicht verändert bzw. vergrößert werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde durch das Regierungspräsidium Darmstadt der Durchflussquerschnitt genehmigt. Seitens des Amtes für Straßenbau und Erschließung kann daher keine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation geleistet werden. Da weite Teile entlang der Heinrich-Becker-Straße im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet liegen, ist es in diesen Bereichen besonders wichtig, dass hier jede Person, die durch das Hochwasser betroffen sein kann, geeignete Vorsorgemaßnahmen vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminimierung trifft. Das Umweltamt hat ein Hinweisblatt, "Hochwasser - was tun? Erlenbach, Eschbach und Nidda (Ost)" herausgegeben, das an die Bürgerschaft verteilt wurde und auch im Internet (www.umweltamt.stadt-frankfurt.de > Wasser > Hochwasser) veröffentlicht ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. August 2012OFOF 116/15Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29. Juli 2012Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 24. August 2012OMOM 1475Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29. Juli 2012Direktanregung
  3. 23. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1807Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29.Juli 2012
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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