Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29. Juli 2012
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1475 entstanden aus Vorlage: OF 116/15 vom 06.08.2012
Betreff: Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29. Juli 2012 Am 29.07.2012 wurden bachufernahe Gebiete in Nieder-Eschbach plötzlich und mit hoher Geschwindigkeit durch starke Wassermassen aus dem Taunus und Bad Homburg überschwemmt. Privatgrundstücke, Straßen und Parkplätze in Bachnähe wurden überflutet. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es für einen besseren Hochwasserschutz (inkl. effektivem Vorwarnsystem) in Nieder-Eschbach gibt. Weiterhin wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Mit dem Eintreffen der Hochwasserwelle verbreiteten sich über Stunden in Bachnähe üble, kloakenähnliche Gerüche, deren Ursache evtl. durch einen Ausfall der Kläranlage Bad Homburg entstanden ist. Trifft dies zu?
- Der Ortsbeirat sieht den wesentlichen Anlass des Hochwassers aufgrund der neuen Brücke. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat, um diesen Missstand in der Hochwasserschutzzone zu verbessern? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 116/15Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29. Juli 2012Ortsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 24. August 2012Sie sind hierOMOM 1475Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29. Juli 2012Direktanregung
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1807Hochwasser in Nieder-Eschbach am 29.Juli 2012Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats