Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass die Kiesbank hinter der Brücke Deuil-La-Barre-Straße keine Gefahr bei Hochwasser darstellt und das Entfernen des Geschiebes nicht notwendig ist. Stattdessen wird ein Konzept zur Verbesserung der Hochwassersituation erarbeitet, um die Gewässerstruktur zu erhalten und zu schützen.
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Deuil-La-Barre-Straße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.10.2026.
- Verlegung des Fußgängerüberwegs auf der Deuil-la-Barre-Straße westlich der U-Bahn-Schienen02.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Quellwasser fließt über die Fahrbahn an der Gabelung DeuilLaBarreStraße / Niedererlenbacher Straße18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Deuil-La-Barre-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Bewirtschaftung und Besiedlungen der Gewässerauen, gerade in den Ortslagen, beeinträchtigen die Fließgewässer und ihren Geschiebehaushalt (Kiese, Sande, Feinsediment). Der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerrandstreifen ist nicht vorhanden, das Gewässer hat keinen Entwicklungskorridor. Hinsichtlich des ökologischen Zustandes ist die Gewässerstruktur und das damit verbundene Abflussverhalten eines Gewässers von zentraler Bedeutung. Die Durchgängigkeit eines Fließgewässers für die aquatische Fauna wird generell von der Wasserrahmenrichtlinie gefordert. Hierbei kommt dem Geschiebehaushalt eine besondere Bedeutung zu.
Im Bereich der Brücke Deuil-La-Barre-Straße hat der Magistrat festgestellt, dass sich das Sediment nach jedem größeren Regenereignis verlagert. Mittlerweile befindet sich die Kiesbank nicht mehr vor der Brücke Deuil-La-Barre-Straße sondern dahinter. Sie stellt also keine Gefahr bei Hochwasser dar, da sie mit der nächsten Welle weiter in den Unterlauf gespült wird. Das Entfernen des Geschiebes ist hier nicht notwendig.
Flüsse benötigen während Katastrophenereignissen Raum für den Wasserrückhalt, aber auch für die bei Hochwässern entstehenden Laufverlagerungen, Verbreiterungen und der Veränderungen der Gewässerstruktur. Daraus ergibt sich ein struktureller Raumbedarf entlang der Fließgewässer, innerhalb dessen bauliche Nutzungen bei Extremereignissen stark gefährdet sind. Dies muss in Wechselwirkung mit langfristigen Veränderungen wie Erosionen des Flussbetts gesehen werden.
Der Magistrat erarbeitet zurzeit ein Konzept durch kleinräumige Maßnahmen im und am Fließgewässer die Hochwassersituation etwas zu entschärfen. Dazu zählt auch den Querschnitt im Bereich so zu verändern, dass es zu keinen Verlandungen im Brückenbereich mehr kommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2024OFOF 314/15Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juni 2024OMOM 5597Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraßeDirektanregung
- 21. Oktober 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1805Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab