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Tempo 30 und Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kurmainzer Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1793

Betreff: Tempo 30 und Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kurmainzer Straße Bei der Kurmainzer Straße handelt sich um eine Grundnetzstraße mit erheblicher Verkehrsbedeutung. Tempo 30 kann hier nur eingerichtet werden, wenn besonders schützenswerte Einrichtungen vorliegen, die nicht durch (signalisierte) Fußgängerüberwege sicher angeschlossen werden können. Im betreffenden Straßenabschnitt sind in Höhe Hausnummer 79 (Interkulturelles Altenhilfezentrum, Victor-Gollancz-Haus und Seniorenresidenz) und Höhe Hausnummer 70 signalisierte Fußgängerüberwege vorhanden. Letzterer ist in Höhe der Zugänge zum Stadtpark und des Friedhofs. In Höhe Hausnummer 16 (Seniorenpflegeheim) befindet sich ein Fußgängerüberweg, der jeweils nur über eine Fahrspur führt und daher auch besonders übersichtlich ist. Signalisierte Fußgängerüberwege haben sich als sicherste Querungshilfe herausgestellt. Hier ist die gefahrene Geschwindigkeit unerheblich, da die Fahrzeuge bei rotem Signal anhalten müssen. Deshalb wird der Anregung nicht entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. März 2019KK 128Tempo 30 und Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kurmainzer StraßeKAV-Anregung
  2. 16. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 1793Tempo 30 und Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kurmainzer Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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