Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1780
Betreff: Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln? Für jede Lichtsignalanlage im Frankfurter Stadtgebiet liegt eine Beurteilung vor, wie bei etwaigen Ausfällen zu verfahren ist. Grundsätzlich werden bei Ausfällen der Lichtsignalanlagen auf Grundnetzstraßen beziehungsweise Straßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen entweder Personen eingesetzt, die den Verkehr regeln oder ein entsprechender Absperrplan umgesetzt. Das Personal für die Verkehrsregelung wird über die Städtische Verkehrspolizei bereitgestellt. Verkehrsregelungsmaßnahmen sind während der Dienstzeit montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. An Wochenenden, Feiertagen und nachts wird ausschließlich der jeweilige Absperrplan durch die Feuerwehr und die Landespolizei umgesetzt. In diesen Fällen ist entsprechend der generell an Kreuzungsanlagen angebrachten Verkehrszeichen zu fahren. Es liegt somit zu jeder Zeit eine verkehrssichere Regelung vor. In Baustellenbereichen gilt dasselbe Verfahren. Eine Verkehrsregelung durch Bauarbeiter ist verboten und darf nur durch (Hilfs-)Polizeibeamtinnen und -beamte mit entsprechender Ausbildung erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2017OFOF 201/11Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Mai 2017OMOM 1680Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?Direktanregung
- 8. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1780Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab