Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1680 entstanden aus Vorlage: OF 201/11 vom 06.05.2017
Betreff: Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln? Der Magistrat wird gebeten, im Falle von Baumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen sowie Knotenpunkten und einer Abschaltung oder eines Ausfalles der Ampeln, wie am Wochenende 06./07.05.2017 auf der Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur geschehen, durch den Einsatz von Polizeikräften oder Kräften des Ordnungsamtes dafür zu sorgen, die Verkehrsregelungen an Kreuzungen aufrechtzu erhalten. In den umliegenden Bereichen ist dafür Sorge zu tragen, dass ein unerlaubtes Einfahren in den Baustellenbereich oder in Kreuzungsbereiche, die innerhalb der Baustelle liegen (wie am 06.05.2017 vielfach geschehen), unterbunden wird. Es muss verhindert werden, dass in der Konsequenz Bauarbeiter, ohne diesen Aufgabenbereich, als Ausweg die Regelung des Verkehrs übernehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2017OFOF 201/11Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Mai 2017Sie sind hierOMOM 1680Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?Direktanregung
- 8. September 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1780Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats