Aktionsplan Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 177
Betreff: Aktionsplan Schule An der Walter-Kolb-Schule wurden bereits zwingend notwendige Maßnahmen aus der Sonderbaukontrolle umgesetzt. Die Restmittel für die Sonderbaukontrolle, welche im Aktionsplan eingestellt sind, können aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht für die Planung und Errichtung eines Neubaus an der Walter-Kolb-Schule verwendet werden. Mit dem genehmigten Haushaltsplan für 2018 stehen für die Sanierung, Erweiterung und Auslagerung der Walter-Kolb-Schule insgesamt Planungsmittel in Höhe von 2.27 T€ zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2018BB 24Aktionsplan Schule - SachstandMagistratsbericht
- 7. März 2018OFOF 637/6Aktionsplan SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2018OMOM 2857Aktionsplan SchuleDirektanregung
- 25. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 177Aktionsplan SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab