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Aktionsplan Schule

Vorlagentyp: OM
50 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2857 entstanden aus Vorlage: OF 637/6 vom 07.03.2018

Betreff: Aktionsplan Schule Vorgang: B 24/18 Der Magistrat wird in dem Fall, dass die Sonderbaukontrolle an der Walter-Kolb-Schule nicht durchgeführt wird, gebeten, die in der Vorlage B 24 aufgeführten Mittel in Höhe von 625.000 Euro, welche eigentlich für die Sonderbaukontrolle angedacht waren, gezielt für die notwendige Planung und Errichtung eines Neubaus der Walter-Kolb-Schule zu verwenden.

Begründung: Wie in der Vorlage B 24 dargelegt, hat eine Machbarkeitsstudie ergeben, dass die Walter-Kolb-Schule wirtschaftlich nicht mehr saniert werden kann und ein Abriss und Neubau sinnvoller wäre. Die Sonderbaukontrolle könne daher entfallen. Daher sollten die Mittel für die Sonderbaukontrolle in Höhe von 625.000 Euro, welche nun nicht verwendet werden, gezielt für die Planung und Errichtung eines Neubaus der Walter-Kolb-Schule verwendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2018BB 24Aktionsplan Schule - SachstandMagistratsbericht
  2. 7. März 2018OFOF 637/6Aktionsplan SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 13. März 2018Sie sind hier
    OMOM 2857Aktionsplan Schule
    Direktanregung
  4. 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 177Aktionsplan SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 24 · 07.08.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 11.09.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 23.10.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 04.12.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 22.01.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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