Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnenstraße/Homburger Landstraße
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Weilbrunnstraße — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 176
Betreff: Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnenstraße/Homburger Landstraße In den Richtlinien für Lichtsignalanlagen wird gesondert darauf hingewiesen, Hilfssignale (gelbes Blinklicht) nur sparsam zu verwenden, um den Warneffekt des gelben Blinklichts nicht durch zu häufige Anwendung abzunutzen. Daher werden diese Hilfssignale nur dort eingesetzt, wo die Sicht des abbiegenden Fahrverkehrs zu den parallelverlaufenden Fußgängerfurten eingeschränkt ist oder an Fußgängerfurten, die nicht regelmäßig gleichzeitig mit dem parallelen Fahrverkehr auf Grün geschaltet werden. Bei den Abbiegern aus der Homburger Landstraße in die Weilbrunnstraße kann auf ein gelbes Blinklicht verzichtet werden, da sich die Fußgängerfurt nahe zur Homburger Landstraße befindet und die Sichtbeziehung zwischen den Abbiegern und dem parallel laufenden Fußgängerverkehr gut ist. Die Furt wird immer gemeinsam mit der Hauptrichtung auf Grün geschaltet. Gemäß den hier beschriebenen Einsatzkriterien ist der Warnblinker an der südlichen Furt über die Homburger Landstraße nicht richtlinienkonform. Dieser genießt aber Bestandsschutz. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2017OFOF 409/10Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2017OMOM 2538Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger LandstraßeDirektanregung
- 5. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 176Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnenstraße/Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab