Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
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Weilbrunnstraße — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schwerlastverkehr aus der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße verbannen10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2538 entstanden aus Vorlage: OF 409/10 vom 21.11.2017
Betreff: Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am ampelgesteuerten Fußgängerübergang an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße für die Fußgängerampel über di e Weilbrunnstraße ebenfalls eine Warnblinkleuchte für die Autofahrer zu installieren.
Begründung: Der Übergang über die Homburger Landstraße ist mit einer solchen Warnblinkleuchte ausgestattet. Der nur sehr begrenzt einsehbare Überweg über die Weilbrunnstraße ist leider nicht in diesem Maße gesichert. Das gilt es nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2017OFOF 409/10Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Dezember 2017Sie sind hierOMOM 2538Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnstraße/Homburger LandstraßeDirektanregung
- 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 176Fußgänger-Warnblinkleuchte an der Kreuzung Weilbrunnenstraße/Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats