Wolfshohl in Spielstraße umwidmen
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Zusammenfassung
Die Anregung zur Umwidmung der Straße Wolfshohl in einen verkehrsberuhigten Bereich wurde abgelehnt. Es wird argumentiert, dass die Straße keinen Aufenthaltscharakter hat und die Nutzung durch Fußgänger nicht ausreichend gegeben ist. Zudem sind die notwendigen Maßnahmen zur Markierung und Kontrolle nicht praktikabel.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der Straße Wolfshohl handelt sich um eine ca. 65 m lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, auf der entlang einer Seite legal geparkt wird. Diese befindet sich in einem reinen Wohngebiet. Es ist davon auszugehen, dass diese nur von den Anwohner:innen und dem Hol- und Bringverkehr der Kinder befahren wird.
Eine Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches sollte u.a. auch den "Aufenthaltscharakter" dieser Straße widerspiegeln und eine zu erwartende Nutzung durch zu Fuß gehende ermöglichen.
In der Wolfshohl befinden sich keinerlei Hauszugänge. Von einem Aufenthaltscharakter kann nicht gesprochen werden. In direkter Umgebung gibt es Spielmöglichkeiten und Grünflächen im Umfeld der Wohnbebauung. Von einer adäquaten Nutzung bei Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich kann daher nicht ausgegangen werden. Das Aufstellen des Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung "Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs" sowie weitere Schilder und Markierungen auf der Fahrbahn würde keine Vorteile mit sich bringen. Für das Aufbringen der notwendigen Markierung müsste die Fläche neu gepflastert werden.
Erfahrungsgemäß ist die reine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich kein Garant dafür, dass die geforderte Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. Begleitende regelmäßige Verkehrskontrollen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Länge, bzw. Kürze der Fahrbahn) nicht möglich.
Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2022OFOF 273/12Wolfshohl in Spielstraße umwidmenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2022OMOM 2657Wolfshohl in Spielstraße umwidmenDirektanregung
- 13. Januar 2023Sie sind hierSTST 175Wolfshohl in Spielstraße umwidmenStellungnahme
- 24. Januar 2025OMOM 6423Wolfshohl in Spielstraße umwidmenDirektanregung
- 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 144 WochenSTST 739Wolfshohl in Spielstraße umwidmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab