Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 175
Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler Landstraße Wie in der vorangegangenen Stellungnahme ST 1128 vom 13.08.2010 bereits erläutert, ist die Fußgängerschutzanlage in die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen (LSA) aufgenommen worden. Da nur eine begrenzte Anzahl von LSA pro Jahr umgebaut bzw. erweitert werden kann, ist die Vormerkliste mit Prioritäten für eine Umsetzung versehen. Ein wesentlicher Faktor für die Prioritätenbildung ist die Verkehrssicherheit. Je nachdem, welche LSA auf der Vormerkliste stehen und welche Arbeiten an diesen durchgeführt werden sollen, kann die Anzahl der aus der Vormerkliste umzusetzenden LSA pro Jahr schwanken. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat daher um Verständnis, dass die in der Anregung genannte LSA bislang nicht gebaut wurde. Der Bau der LSA ist nach aktuellem Stand für das Jahr 2016 vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2015OFOF 365/11Sicherheit für Radfahrer bei Querung der Vilbeler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 16. November 2015OMOM 4733Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler LandstraßeDirektanregung
- 22. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 175Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer bei Querung der Vilbeler LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab