Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen Glauburgschule
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1753
Betreff: Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen Glauburgschule Im Rahmen eines Planungsspazierganges wurden mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats, Fachleuten und Interessierten Ideen diskutiert, wie dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3548, Ziffer I.3 hinsichtlich der Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit in angemessener Weise entsprochen werden kann. Die Ergebnisse des Planungsspaziergangs wurden in der öffentlichen Informationsveranstaltung zur Quartiersgarage am 04.10.12 vorgestellt. Unter Einbeziehung der im Nachgang der Informationsveranstaltung eingegangenen Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird der Magistrat die Vorplanung zügig abschließen und dem Ortsbeirat vorstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2011OFOF 27/3Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2011OMOM 378Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleDirektanregung
- 2. Dezember 2011STST 1307Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleStellungnahme
- 21. Mai 2012STST 736Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleStellungnahme
- 19. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 1753Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab