Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen Glauburgschule
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 736
Betreff:
Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen Glauburgschule
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2011OFOF 27/3Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2011OMOM 378Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleDirektanregung
- 2. Dezember 2011STST 1307Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleStellungnahme
- 21. Mai 2012Sie sind hierSTST 736Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleStellungnahme
- 19. November 2012Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 1753Planung oberirdischer Grün-, Frei- und Aufenthaltsräume zur Quartiersgarage an der ehemaligen GlauburgschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab