Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbinden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Problem des Kurzparkens vor Kindergärten in zweiter Reihe. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ein gesetzliches Haltverbot besteht und die Überwachung durch die Verkehrspolizei nicht intensiviert werden kann. Ziel ist es, das Verkehrsverhalten nachhaltig zu ändern, was jedoch aufgrund personeller Einschränkungen nicht möglich ist.
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Montgolfier-Allee — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee01.12.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Montgolfier-Allee per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Regeln zum Halten und Parken sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter § 12 festgelegt und allen Verkehrsteilnehmenden, die ein Kraftfahrzeug führen, bekannt.
An den genannten Örtlichkeiten gilt dementsprechend bereits ein gesetzliches Haltverbot (abgesenkte Bordsteine an den Einfahrten, Kurvenbereiche, 2. Reihe). § 39 StVO verbietet, Regelungen, die bereits in der StVO genau benannt sind, mittels Beschilderung, beziehungsweise Markierung zu verdeutlichen (Verbot der Überbeschilderung).
Die Städtische Verkehrspolizei überwacht bereits die Montgolfier-Allee im Rahmen von Streifen und zeigt alle dabei festgestellten Verkehrsverstöße an. Eine Erhöhung der Überwachungsintensität, die geeignet wäre, die Problematik zu lösen, ist leider nicht möglich.
Das Problem der sogenannten "Elterntaxen" tritt leider vor fast allen Frankfurter Schulen und Kindergärten zu nahezu identischen Uhrzeiten auf. Die personellen Möglichkeiten erlauben es nicht, die Schulen/Kitas so häufig und gezielt anzufahren, dass nachhaltige Veränderungen im Verkehrsverhalten eintreten. Die durchgeführten Kontrollen haben zudem repressiven Charakter und können besonders vorsätzliches Fehlverhalten (Verwarnung wird billigend in Kauf genommen) nicht unterbinden.
Feuerwehrzufahrten im Sinne der StVO (amtlich gesiegelt) liegen weder vor den Kitas noch an der Rückseite der Seniorenresidenz vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juli 2021OFOF 140/2Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021OMOM 820Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbindenDirektanregung
- 21. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 173Kurzparken vor dem Kindergarten in zweiter Reihe unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab