Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1738
Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee Vorläufige Stellungnahme: Die "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) geben vor, dass bei Überwegen, die nicht der Schulwegsicherung dienen, mindestens 50 bis 100 Fußgänger je Stunde den einzurichtenden Fußgängerüberweg nutzen und gleichzeitig ein Verkehrsaufkommen von 200 bis 300 Kfz pro Stunde bestehen muss. Um hinsichtlich des rechtlich notwendigen Verkehrsaufkommens zu belastbaren Ergebnissen zu gelangen, wird der Magistrat zunächst eine Verkehrszählung durchführen und hiernach abschließend Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2012OMOM 1111Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeDirektanregung
- 13. August 2012STST 1256Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeStellungnahme
- 24. August 2012OFOF 154/12Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, LINKE.
- 24. August 2012OMOM 1470Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeDirektanregung
- 19. November 2012Sie sind hierSTST 1738Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeStellungnahme
- 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1307Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab