Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1256
Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee In Höhe des Eingangs zur Sportanlage Riedberg befindet sich bereits eine Querungshilfe. Der Abstand zwischen der Querungshilfe und der Bushaltestelle Paul-Apel-Straße beträgt lediglich ca. 30 Meter. Aus diesem Grund wird von der Einrichtung einer weiteren Querungshilfe Abstand genommen. Die Altenhöferallee ist die Haupterschließungsstraße des Stadtteils Riedberg. Durch ihren Ausbauzustand und den dort verlaufenden ÖPNV-Verkehr ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h derzeit nicht vorgesehen. Der Magistrat wird die Verkehrssituation jedoch weiter beobachten und soweit notwendig entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat ergreifen. Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1111 Antrag vom 24.08.2012, OF 154/12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2012OFOF 114/12Fußgängerüberweg in der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2012OMOM 1111Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeDirektanregung
- 13. August 2012Sie sind hierSTST 1256Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeStellungnahme
- 24. August 2012OMOM 1470Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeDirektanregung
- 24. August 2012OFOF 154/12Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER, LINKE.
- 19. November 2012STST 1738Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeStellungnahme
- 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 1307Fußgängerüberweg auf der AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab