Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren Gymnasialklassen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1732
Betreff: Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren Gymnasialklassen Die Gesamtsanierung der Bauteile A, B, und D befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die Arbeiten sollen bis Ende 2018 abgeschlossen werden. Für den Zeitraum der Sanierung werden die vorhandenen Freiflächen dringend für die Auslagerung der betroffenen Gebäudeteile benötigt. Dabei wurde bereits das Maximum der baurechtlich verfügbaren Flächen für die Auslagerung berücksichtigt. Erst nach Beendigung der Sanierung würde die Fläche für eine eventuelle Erweiterung zur Verfügung stehen. Indes wurde der Gymnasialzweig der Otto-Hahn-Schule trotz fehlender Gymnasialkapazitäten im Norden im Jahr 2015 nur in Größenordnung einer Klasse angewählt, davon kamen acht Kinder aus der Grundschule Harheim. Zwei weitere Klassen wurden durch die Umverteilung des Staatlichen Schulamts gebildet. Für das Schuljahr 2016/2017 planen das Stadtschulamt und das Staatliche Schulamt abermals die Aufnahme von drei neuen Klassen im Gymnasialbereich. Der integrierte Schulentwicklungsplan sieht die Schaffung weiterer Kapazitäten im gymnasialen Bildungsgang in den nördlichen Stadtteilen durch Errichtung einer IGS (Riedberg) und eines Gymnasiums (Bonames-Ost, temporär in Westhausen) vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 212/14Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren GymnasialklassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 7. September 2015OMOM 4385Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren GymnasialklassenDirektanregung
- 7. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1732Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren GymnasialklassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab