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Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren Gymnasialklassen

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1732

Betreff: Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren Gymnasialklassen Die Gesamtsanierung der Bauteile A, B, und D befindet sich derzeit in der Planungsphase. Die Arbeiten sollen bis Ende 2018 abgeschlossen werden. Für den Zeitraum der Sanierung werden die vorhandenen Freiflächen dringend für die Auslagerung der betroffenen Gebäudeteile benötigt. Dabei wurde bereits das Maximum der baurechtlich verfügbaren Flächen für die Auslagerung berücksichtigt. Erst nach Beendigung der Sanierung würde die Fläche für eine eventuelle Erweiterung zur Verfügung stehen. Indes wurde der Gymnasialzweig der Otto-Hahn-Schule trotz fehlender Gymnasialkapazitäten im Norden im Jahr 2015 nur in Größenordnung einer Klasse angewählt, davon kamen acht Kinder aus der Grundschule Harheim. Zwei weitere Klassen wurden durch die Umverteilung des Staatlichen Schulamts gebildet. Für das Schuljahr 2016/2017 planen das Stadtschulamt und das Staatliche Schulamt abermals die Aufnahme von drei neuen Klassen im Gymnasialbereich. Der integrierte Schulentwicklungsplan sieht die Schaffung weiterer Kapazitäten im gymnasialen Bildungsgang in den nördlichen Stadtteilen durch Errichtung einer IGS (Riedberg) und eines Gymnasiums (Bonames-Ost, temporär in Westhausen) vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2015OFOF 212/14Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren GymnasialklassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 7. September 2015OMOM 4385Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren GymnasialklassenDirektanregung
  3. 7. Dezember 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1732Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren Gymnasialklassen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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