Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren Gymnasialklassen
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Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4385 entstanden aus Vorlage: OF 212/14 vom 23.08.2015
Betreff: Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren Gymnasialklassen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach kurzfristig per Containerlösung und langfristig durch eine bauliche Erweiterung zusätzliche Gymnasialzüge unter Berücksichtigung eines vom Ortsbeirat befürworteten Gymnasiums im Frankfurter Norden eingerichtet werden können.
Begründung: Nach Angaben der Schulleitung verfügt die Otto-Hahn-Schule über eine Erweiterungsfläche, die kurzfristig zur Verfügung stehen kann. Auch für eine Entlastung des Provisoriums in Westhausen könnten so schnell lokal nahe liegende und gut erreichbare Gymnasialplätze für die Schüler im Frankfurter Norden geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2015OFOF 212/14Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren GymnasialklassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 7. September 2015Sie sind hierOMOM 4385Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren GymnasialklassenDirektanregung
- 7. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1732Erweiterung der Otto-Hahn-Schule, Nieder-Eschbach, mit weiteren GymnasialklassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats