Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder
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Bleichstraße — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
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- Sanierung Bolzplatz Eschenheimer Anlage15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1724
Betreff: Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder Bei der Bleichstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, auf welcher der überörtliche und innerstädtische Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr sowie der Personennahverkehr abgewickelt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen, auf der gesamten Länge Tempo 30 einzuführen, sind nicht gegeben. Dies ist nur dann möglich, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist nicht erkennbar. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats, den Verkehr dauerhaft zu überwachen, wurden vier Probemessungen durchgeführt. Von insgesamt 3.611 erfassten Fahrzeugen überschritten 36 Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 59 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 1 %. Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/ Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Städtischen Verkehrspolizei auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten ist. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. In der Bleichstraße liegt kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vor. Aus diesem Grund wird von der Installation stationärer Anlagen abgesehen. Temporäre mobile Geschwindigkeitskontrollen werden eingeplant. Hinsichtlich des Wunsches nach Baumpflanzungen, Gehwegverbreiterungen und einer gegenläufigen Radwegführung sind umfangreiche Planungen zur Verkehrsraumänderung notwendig. Um Gehwege zu verbreitern und Bäume zu pflanzen, muss die Trassenlage geprüft werden. Gegebenenfalls müssen Leitungen der Trassenträger verlegt werden. Gegenwärtig kann kein Zeitpunkt zur Ausführung benannt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2018OFOF 602/1Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohnende und gefährdet KinderOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2018OMOM 3130Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet KinderDirektanregung
- 3. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1724Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet KinderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab