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Voraussetzungen für öffentliche E-Ladesäule für Pkw von privaten Betreibern

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschreibt die Voraussetzungen für die Genehmigung öffentlicher E-Ladesäulen durch private Betreiber. Die Prüfung erfolgt durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, die sicherstellt, dass alle straßenrechtlichen und technischen Anforderungen erfüllt sind. Ziel ist es, die Errichtung von Ladeinfrastruktur zu fördern und gleichzeitig städtebauliche und sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Genehmigung von öffentlichen E-Ladesäulen hängt grundsätzlich davon ab, ob die straßenrechtlichen sowie technischen Anforderungen auf den begrenzten Flächen im öffentlichen Raum erfüllt werden. Die Prüfprozesse laufen über eine amts- sowie dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe Ladeinfrastruktur. In gemeinschaftlicher Zusammenarbeit prüfen das Straßenverkehrsamt, das Stadtplanungsamt, das Grünflächenamt und das Denkmalamt Anträge zu Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die federführende Funktion besitzt dabei das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE), welches auch die Gestattungsverträge ausstellt. Je nach Standortgegebenheiten werden weitere Fachstellen hinzugezogen. Als Orientierung stellt die Stadt einen ebenfalls ämterübergreifenden Leitfaden für die Errichtung von Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Folgende Voraussetzungen werden innerhalb des Genehmigungsprozesses geprüft: - Sicherstellung des Allgemeingebrauchs (Restgehwegbreite) - Sicherstellung der Barrierefreiheit - Stadtplanerische Aspekte - Prüfung von möglichen Konflikten mit aktuellen oder geplanten Baumaßnahmen - Denkmalschutzaspekte - Baum- und Grünanlagenschutz, grünplanerische Anforderungen - Umplanungen bei Parkbereichen für Anwohnende, Behindertenparkplätzen und parkraumbewirtschafteten Zonen - Konflikte mit genehmigten Außengastronomieflächen - Konflikte mit geplanten Fahrradwegen und Verkehrsberuhigungen - Sicherstellung der Leitungsfreiheit - Konflikte mit Andienungs- und Kurzparkverkehr in innenstadtnahen Bereichen oder Einkaufsstraßen. Inzwischen liegen zahlreiche Anträge mehrerer Anbieter vor. Die Prüfung erfolgt in Abstimmung mit den Firmen. Die ersten Bewilligungen sollen bald ausgestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2021OFOF 65/5Voraussetzungen für öffentliche E-Ladesäule für Pkw von privaten BetreibernOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. Juni 2021VV 68Voraussetzungen für öffentliche E-Ladesäule für Pkw von privaten BetreibernAnfrage
  3. 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1723Voraussetzungen für öffentliche E-Ladesäule für Pkw von privaten Betreibern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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