Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand
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Zusammenfassung
Die Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet Westrand wurde abgelehnt. Die Entscheidung basiert auf der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, die besagt, dass verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen und hohem Fußgängerverkehr eingerichtet werden dürfen. Der Magistrat hat stattdessen einen niveaugleichen Ausbau zwischen der Kita und dem Erlenbacher Stadtweg beschlossen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - hier zu Zeichen 325.1 und 325.2 - darf ein verkehrsberuhigter Bereich nur in Straßen mit sehr geringem Verkehrsaufkommen eingerichtet werden, in denen die Aufenthaltsfunktion überwiegt. Dies bedeutet, dass verkehrsberuhigte Bereiche nur in Straßen mit hohem Fußgängerverkehr eingerichtet werden dürfen. Verkehrsberuhigte Bereiche müssen ferner so gestaltet sein, dass sofort klar ist, dass diese Straße nicht für Fahrzeuge gebaut wurde. Damit dies gelingt, ist ein niveaugleicher Ausbau auf die ganze Straßenbreite erforderlich. Separate Gehwege sind in verkehrsberuhigten Bereichen nicht anzulegen.
Aufgrund des geringen prognostizierten Verkehrsaufkommens wurde bei der Planung des Baugebietes, der niveaugleiche Ausbau zwischen der Kita und dem Erlenbacher Stadtweg beschlossen. Folglich wurde in dem genannten Gebiet in diesem Bereich, der den klassischen Ausbau mit Gehwegen aufweist, eine Tempo 30-Zone und in dem Bereich mit niveaugleichem Ausbau ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022OFOF 65/13Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet WestrandOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. März 2022OMOM 1917Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet WestrandDirektanregung
- 22. Juli 2022Sie sind hierSTST 1720Ausweitung des verkehrsberuhigten Bereichs auf das komplette Baugebiet WestrandStellungnahme
- 28. August 2022OFOF 83/13Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am OhlenstückOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2022OMOM 2662Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am OhlenstückDirektanregung
- 13. Januar 2023STST 210Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am OhlenstückStellungnahme
- 31. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 1587Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße Am OhlenstückStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab