Parkstadt Unterliederbach darf kein Provisorium bleiben!
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1717
Betreff: Parkstadt Unterliederbach darf kein Provisorium bleiben! Die Parkstadt Unterliederbach befindet sich derzeitig im Besitz des Investors der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungs GmbH. Dem Investor obliegt, gemäß dem Erschließungsvertrag Nr.: 21/10 vom 14.12.2010 die Fertigstellung der restlichen Verkehrsanlagen und Grünflächen. Der Investor wurde mit den Schreiben vom 27.03.2017 und 13.06.2017 aufgefordert, die in den Punkten 1, 2 und 3 aufgelisteten Arbeiten bis spätestens 30.11.2017 durchzuführen. Die Leitungsarbeiten der Unitymedia haben keinen Einfluss auf die Fertigstellung der Anlage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2017OFOF 397/6Parkstadt Unterliederbach darf kein Provisorium bleiben!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Mai 2017OMOM 1593Parkstadt Unterliederbach darf kein Provisorium bleiben!Direktanregung
- 8. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1717Parkstadt Unterliederbach darf kein Provisorium bleiben!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab