Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffen
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1715
Betreff: Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffen Das planerische Konzept, das dem Bebauungsplan Nr. 696 zu Grunde liegt, hat die ökologischen Kriterien so weit wie im Rahmen eines Bebauungsplans möglich berücksichtigt: Die Eingriffe in Natur und Landschaft wurden minimiert, indem die ökologisch wertvollen Feldgehölze und Hecken im Gebiet in öffentliche Grünflächen integriert wurden. Hiermit ist die langfristige Erhaltung und Entwicklung dieser Grünstrukturen sowie eine Biotopvernetzung mit dem umgebenden Landschaftsraum gewährleistet. Bereits gewerblich genutzte Flächen, wie z.B. der große Parkplatz im Südosten des Plangebiets, können zukünftig intensiver genutzt werden. Die Inanspruchnahme von freier Landschaft wird vermindert. Für beide Teilbereiche des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße wurde ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept erstellt. Auf der Grundlage dieses Konzepts wurde im Bebauungsplan Nr. 854 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1) eine Regenwasserrückhalteanlage festgesetzt, die Retentionsraum und Reinigungskapazitäten für beide Teilbereiche des Gewerbegebiets vorhalten wird. Inzwischen ist diese Anlage im Bau. Mit der Regenwasserbewirtschaftung wird eine Anpassung an die bisher natürliche Retentionsleistung des Plangebietes angestrebt und hydraulischer Stress sowie Verunreinigung der Vorflut (Nidda) vermieden. Der Umgang mit Schadstoff- und Lärmemissionen ist Thema zahlreicher Fachgesetze. Im Planungsrecht können sie bedingt über die Art der Nutzung gesteuert werden. In beiden Teilbereichen wird als Art der Nutzung überwiegend "Gewerbegebiet" festgesetzt. Laut Baunutzungsvorordnung (BauNVO) dient das Gewerbegebiet der "Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbetrieben". Um den Konflikt mit benachbarten Nutzungen zu minimieren, sind in den Bebauungsplänen der beiden Teilbereiche die Schallemissionen der Betriebe durch die Festsetzung von Immissionswirksamen Schallleistungspegeln (IFSP) kontingentiert. Nachhaltige Verkehrsplanung bedarf mehrerer Bearbeitungsstufen. Im Bebauungsplan werden über die Straßenplanung mögliche Wege für den ÖPNV geschaffen. Als Besonderheit gegenüber konventionellen Gewerbegebieten werden in den Bebauungsplänen für die beiden Teilbereiche des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße Flächen für ein schienengebundenes Verkehrssystem (Regionaltangente West - Verlängerung der U6) freigehalten. In Bezug auf die Einsparung von Energie und Verminderung von CO2-Ausstoss birgt die Planung insoweit hohe Potentiale. Die übrigen benannten Kriterien sind planungsrechtlich, d.h. durch einen Bebauungsplan, nicht steuerbar. Der Magistrat hat aber den allgemeinen Auftrag zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes und befasst sich insoweit mit dieser Thematik.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2012OFOF 133/7Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2012OMOM 1415Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffenDirektanregung
- 9. November 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1715Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab