Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffen
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffen Vorgang: M 22/2012 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei der Entwicklung des Gewerbegebiets Nördliche Heerstraße II die Kriterien eines nachhaltigen Gewerbegebiets beachtet werden können. Diese Kriterien lauten wie folgt: Ökologische Kriterien Wenige Eingriffe in Natur und Landschaft und somit möglichst geringer Flächenbedarf, sowie die Berücksichtigung des Stadtklimas Minimierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen Nachhaltiges Wassermanagement und wenig versiegelte Flächen Minimierung der Schadstoff- und Lärmemissionen Nachhaltige Verkehrsplanung für die dort Arbeitenden und die Betriebsverkehre; betriebliches Mobilitätsmanagement Verwendung von unschädlichen und recycelten Baumaterialien Nachhaltiges Abfallkonzept mit dem Schwerpunkt Einsparung Ökonomische Kriterien Aktivierung möglicher Synergiepotentiale zwischen den beteiligten Unternehmen Effiziente Entwicklung und Bewirtschaftung von Gewerbeflächen Entwicklung lokaler Wertschöpfungsketten Berücksichtigung des Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen Schaffung positiver lokaler und regionaler Sekundäreffekte Entwicklung imagebildender Faktoren Begründung: Die Entwicklung von nachhaltigen Gewerbegebieten ist im Hinblick auf Umweltschutz, bewussten Umgang mit Ressourcen und Verbesserung der Lebensqualität nicht nur zeit-gemäß und wünschenswert, sondern auch notwendig. Durch den Ansatz von nachhaltigen Gewerbegebieten werden die Belastungen der AnwohnerInnen durch Gewerbegebiete deutlich reduziert, der kommunale Wirtschaftsstandort wird gefördert und zukunftsweisende Projekte werden geschaffen, welche einen nachhaltigen ökonomischen Nutzen für die Stadt und die dort ansässigen Gewerbebetriebe darstellen
Inhalt
Antrag vom 05.04.2012, OF 133/7
Betreff: Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffen Vorgang: M 22/2012 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei der Entwicklung des Gewerbegebiets Nördliche Heerstraße II die Kriterien eines nachhaltigen Gewerbegebiets beachtet werden können. Diese Kriterien lauten wie folgt: Ökologische Kriterien Wenige Eingriffe in Natur und Landschaft und somit möglichst geringer Flächenbedarf, sowie die Berücksichtigung des Stadtklimas Minimierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen Nachhaltiges Wassermanagement und wenig versiegelte Flächen Minimierung der Schadstoff- und Lärmemissionen Nachhaltige Verkehrsplanung für die dort Arbeitenden und die Betriebsverkehre; betriebliches Mobilitätsmanagement Verwendung von unschädlichen und recycelten Baumaterialien Nachhaltiges Abfallkonzept mit dem Schwerpunkt Einsparung Ökonomische Kriterien Aktivierung möglicher Synergiepotentiale zwischen den beteiligten Unternehmen Effiziente Entwicklung und Bewirtschaftung von Gewerbeflächen Entwicklung lokaler Wertschöpfungsketten Berücksichtigung des Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen Schaffung positiver lokaler und regionaler Sekundäreffekte Entwicklung imagebildender Faktoren
Begründung: Die Entwicklung von nachhaltigen Gewerbegebieten ist im Hinblick auf Umweltschutz, bewussten Umgang mit Ressourcen und Verbesserung der Lebensqualität nicht nur zeit-gemäß und wünschenswert, sondern auch notwendig. Durch den Ansatz von nachhaltigen Gewerbegebieten werden die Belastungen der AnwohnerInnen durch Gewerbegebiete deutlich reduziert, der kommunale Wirtschaftsstandort wird gefördert und zukunftsweisende Projekte werden geschaffen, welche einen nachhaltigen ökonomischen Nutzen für die Stadt und die dort ansässigen Gewerbebetriebe darstellenBeratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2012Sie sind hierOFOF 133/7Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2012OMOM 1415Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffenDirektanregung
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1715Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II als nachhaltiges Gewerbegebiet schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Ablehnung)