Gymnasium an den Günthersburghöfen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass der geplante Standort für das Gymnasium im Widerspruch zu den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans NO 41d Nr. 1 steht. Eine Genehmigung ist daher derzeit nicht möglich, und es besteht ein Planerfordernis zur Änderung des Planungsrechts.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der zu prüfende Standort für das geplante Gymnasium liegt im Bereich des bestehenden Bebauungsplans NO 41d Nr.
- Ein Schulbau widerspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans und ist somit derzeit nicht genehmigungsfähig. Für die Änderung des aktuellen Planungsrechts besteht ein Planerfordernis. Die verkehrliche Erschließung ist vertiefend zu prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2022OFOF 199/3Gymnasium an den GünthersburghöfenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2022OMOM 1750Gymnasium an den GünthersburghöfenDirektanregung
- 23. Februar 2024STST 462Gymnasium an den GünthersburghöfenStellungnahme
- 27. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 1708Gymnasium an den GünthersburghöfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab