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Gymnasium an den Günthersburghöfen

Vorlagentyp: STMagistrat
138 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat festgestellt, dass der geplante Standort für das Gymnasium im Widerspruch zu den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans NO 41d Nr. 1 steht. Eine Genehmigung ist daher derzeit nicht möglich, und es besteht ein Planerfordernis zur Änderung des Planungsrechts.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der zu prüfende Standort für das geplante Gymnasium liegt im Bereich des bestehenden Bebauungsplans NO 41d Nr.

  1. Ein Schulbau widerspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans und ist somit derzeit nicht genehmigungsfähig. Für die Änderung des aktuellen Planungsrechts besteht ein Planerfordernis. Die verkehrliche Erschließung ist vertiefend zu prüfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2022OFOF 199/3Gymnasium an den GünthersburghöfenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. Februar 2022OMOM 1750Gymnasium an den GünthersburghöfenDirektanregung
  3. 23. Februar 2024STST 462Gymnasium an den GünthersburghöfenStellungnahme
  4. 27. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 138 Wochen
    STST 1708Gymnasium an den Günthersburghöfen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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