Verkehrssicherheit in der Kleine Brückenstraße erhöhen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verkehrssicherheit in der Kleinen Brückenstraße. Es wird festgestellt, dass kein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Verkehrsteilnehmende besteht und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Brückenstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.10.2026.
- Brückenspielplatz: Sofortmaßnahmen zum Schutz spielender Kinder und Prüfung der verkehrsrechtlichen Zulässigkeit des Radverkehrs16.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Brückenspielplatz für Roller- und Radverkehr sperren15.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Neugestaltung des Brückenspielplatzes – Berücksichtigung der Elterninteressen und früherer planungsrechtlicher Festlegungen12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Brückenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Verkehrsteilnehmende ist in der Kleinen Brückenstraße nicht zu erkennen. Aufgrund der baulichen Gestaltung und der Enge lädt die Straße gerade nicht zum Rasen ein. Es handelt sich um eine Einbahnstraße innerhalb einer Tempo 30-Zone, die nur von Anwohnerinnen und Anwohnern befahren werden darf. Die Straße ist nur über das Abtsgäßchen zu befahren. Das Abtsgäßchen ist eine mit Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Anlieger frei" und VZ 325 StVO "verkehrsberuhigter Bereich" beschilderte Einbahnstraße. Weitere Maßnahmen sind weder notwendig noch möglich. Die Geschwindigkeit kontrollieren sowohl die Landespolizei (überwiegend auf den Grundnetzstraßen - Tempo 50 km/h) als auch die Städtische Verkehrspolizei. Entsprechend des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport sind ebenso primär Unfall- und Gefahrenstellen, sowie besonders schutzwürdige Zonen, wie insbesondere Kindergärten und Schulen, auszuwählen. In der Kleinen Brückenstraße liegt keiner der Erlasspunkte vor. Zudem können auch aus technischen Gründen keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden, da für eine rechtssichere Messung eine ausreichend lange Messtrecke vorliegen muss. Auch dies ist in der Kleinen Brückenstraße nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2021OFOF 35/5Verkehrssicherheit in der Kleine Brückenstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2021VV 61Verkehrssicherheit in der Kleine Brückenstraße erhöhenAnfrage
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1706Verkehrssicherheit in der Kleine Brückenstraße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab