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Sachstand: Tel-Aviv-Platz

Vorlagentyp: STMagistrat
136 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats informiert über die Verzögerungen beim Bau des Tel-Aviv-Platzes, die durch verschiedene Faktoren wie den durchnässten Boden und Corona-bedingte Regelungen verursacht wurden. Der Magistrat sieht keinen Anlass für Schadensersatzforderungen und plant, die Arbeiten bis zur 36. Kalenderwoche 2020 abzuschließen.

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Tel-Aviv-Platz — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Ein Grund für die Verzögerung ist der vorgefundene durchnässte Boden im Areal des Tunnels und der damit einhergehende notwendige Bodenaustausch. Auch interne Corona-Regelungen der Baufirma und ein Corona-Verdachtsfall bei einem Mitarbeiter auf der Baustelle haben zum Verzug geführt. Weiterer Grund für die Verzögerungen ist der Rückbau eines Kanals, der erforderlich gewesen ist, um künftig Aufstellflächen für die Feuerwehr auf dem Platz zu ermöglichen. Ein weiterer Grund war die zusätzliche Herstellung von Kanalanschlüssen. Zu 2. und
  2. Mit dem zwischen dem Erschließungsträger und dem Magistrat abgeschlossenen Vertrag hat der Magistrat Ersterem gemäß § 124 Baugesetzbuch (BauGB) die Erschließung des Vertragsgebietes übertragen. Dabei wird der Umfang der Maßnahmen gemeinschaftlich auf Basis einer Partnerschaft festgelegt. Insbesondere bei der Erschließung des Europaviertels West wurden während und auch vor den Bauausführungen einzelner Abschnitte des Erschließungsträgers durch den Magistrat umfangreiche Änderungen an den abgestimmten Erschließungsanlagen vorgenommen. Eine der wesentlichen Änderungen war dabei die Entscheidung des Magistrats, anstelle der geplanten U-Bahn durch das Europaviertel eine oberirdische Stadtbahn herzustellen. Daraus resultiert anstelle eines Autotunnels die jetzt unter dem Europagarten befindliche gemeinschaftliche Tunnelanlage für den Autoverkehr und die Stadtbahn. Auch die durch den Magistrat vorgesehene Bebauung des Tunnelportals West stellte den Erschließungsträger vor eine Herausforderung, da sich für die Umsetzung nur wenige Investoren begeistern konnten. Aus bautechnischer Sicht war vor einer endgültigen Herstellung des Tel-Aviv-Platzes aber erst die Kindertagesstätte zu realisieren, damit Aufgrabungen und sonstige Eingriffe in die Platzfläche, die Beschädigungen hervorrufen können, ausgeschlossen werden konnten. Der Magistrat sieht deshalb keinen Anlass, den Erschließungsträger auf Schadensersatz zu verklagen. Zu 4. und
  3. In Abstimmung mit dem Erschließungsträger und der bauausführenden Firma werden die Arbeiten zur Herstellung des Tel-Aviv-Platzes mit Ausnahme der Baumpflanzungen, der Arbeiten an der Pariser Straße sowie dem Einbringen der Ausstattungselemente in der
  4. Kalenderwoche 2020 abgeschlossen. Die Baufirma sieht zur Einhaltung dieses Termins den Einsatz einer zusätzlichen dritten Kolonne und Samstags-Arbeiten vor. Unmittelbar mit der vorgenannten Fertigstellung der Platzfläche ist auch die Übergabe der Fläche für die öffentliche Nutzung verbunden. Ein offizieller Übergabeakt ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2018STST 353Gestaltung des Tel-Aviv-Platzes: Die Planung - wie versprochen - dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorstellen!Stellungnahme
  2. 7. November 2018OFOF 787/1Gestaltung des Tel-Aviv-Platzes: Die Planung - wie versprochen - dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorstellenOrtsbeiratsantrag · U.B.
  3. 27. November 2018OMOM 4006Gestaltung des Tel-Aviv-Platzes: Die Planung - wie versprochen - dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorstellenDirektanregung
  4. 22. März 2019STST 608Gestaltung des Tel-Aviv-Platzes: Die Planung - wie versprochen - dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorstellenStellungnahme
  5. 25. Mai 2020OFOF 1329/1Sachstand: Tel-Aviv-PlatzOrtsbeiratsantrag · U.B.
  6. 16. Juni 2020VV 1669Sachstand: Tel-Aviv-PlatzAnfrage
  7. 25. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 136 Wochen
    STST 1702Sachstand: Tel-Aviv-Platz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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