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Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!

Vorlagentyp: STMagistrat
94 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der temporären Beschulung der Grundschulkinder der Georg-Büchner-Schule aufgrund baulicher Verzögerungen. Es wird ein Planungsprozess eingeleitet, um geeignete Lösungen zu finden und die Schulgemeinde entsprechend zu informieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Mit Bekanntwerden der baulichen Verzögerung an der geplanten Außenstelle der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule in der Schloßstraße 29 wurde umgehend ein Planungsprozess für die weitere Beschulung der Grundschulkinder im Schulbezirk begonnen. Für das kommende Schuljahr 2024/2025 bedarf es zunächst einer temporären Beschulung im Bestandsgebäude. Die Gesamtsituation der Georg-Büchner-Schule befindet sich gerade in der Betrachtung, um mögliche Optionen zu erarbeiten.

Zu 2.:

Sobald es kommunizierbare Vorschläge zum Umgang mit der Situation gibt, werden die erarbeiteten Vorschläge in enger Abstimmung mit der Schulleitung besprochen, sodass eine für die Schulgemeinde tragfähige Lösung entsteht. Wenn entsprechende Lösungen vorliegen, wird es zudem eine entsprechende Kommunikationsveranstaltung für die Schulgemeinschaft geben.

Zu 3.:

Siehe zu 1. und 2.

Zu 4.:

Gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums erarbeitet die Schulleitung einen Schulwegplan mindestens für die Jahrgänge 1 bis 7. Dabei wird die Beteiligung von Eltern und Elternbeirat der Schule ausdrücklich begrüßt. Der letzte Ortstermin fand am 24.02.2017 statt. Die aktuellen Schulwege (betreffend zwei Grundschulbezirke) sind nach § 161 HSchG als sicher eingestuft worden.

Sobald die Umbaumaßnahmen des Tunnelbaus im Westbahnhof konkretisiert werden, kann, auf Initiative der Schulleitung, ein neuer Termin für die Schulwegkommission festgelegt werden.

Zu 5.:

Es ist kein Bustransfer zwischen der Georg-Büchner-Schule und der geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29 vorgesehen. Die Schulwege zwischen der geplanten Außenstelle und der Georg-Büchner- Schule sind sicher nach § 161 HSchG. Der Weg für Kraftfahrzeuge beträgt nach Messung 1,2 km. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Schul- oder einen Pendelbus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Dezember 2022OMOM 3294Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in BockenheimDirektanregung
  2. 14. Juli 2023STST 1533Grundsanierung und Erweiterung der Georg-Büchner-Schule in BockenheimStellungnahme
  3. 5. Januar 2024OFOF 833/2Umlagerung Außenstelle der GeorgBüchnerSchule ab Sommer 2024/2025Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 21. Januar 2024OFOF 841/2Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 22. Januar 2024OMOM 5021Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!Direktanregung
  6. 23. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 94 Wochen
    STST 1694Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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