Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?!
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Mit Bekanntwerden der baulichen Verzögerung an der geplanten Außenstelle der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule in der Schloßstraße 29 wurde umgehend ein Planungsprozess für die weitere Beschulung der Grundschulkinder im Schulbezirk begonnen. Für das kommende Schuljahr 2024/2025 bedarf es zunächst einer temporären Beschulung im Bestandsgebäude. Die Gesamtsituation der Georg-Büchner-Schule befindet sich gerade in der Betrachtung, um mögliche Optionen zu erarbeiten. Zu 2.: Sobald es kommunizierbare Vorschläge zum Umgang mit der Situation gibt, werden die erarbeiteten Vorschläge in enger Abstimmung mit der Schulleitung besprochen, sodass eine für die Schulgemeinde tragfähige Lösung entsteht. Wenn entsprechende Lösungen vorliegen, wird es zudem eine entsprechende Kommunikationsveranstaltung für die Schulgemeinschaft geben. Zu 3.: Siehe zu
- und
- Zu 4.: Gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums erarbeitet die Schulleitung einen Schulwegplan mindestens für die Jahrgänge 1 bis
- Dabei wird die Beteiligung von Eltern und Elternbeirat der Schule ausdrücklich begrüßt. Der letzte Ortstermin fand am 24.02.2017 statt. Die aktuellen Schulwege (betreffend zwei Grundschulbezirke) sind nach § 161 HSchG als sicher eingestuft worden. Sobald die Umbaumaßnahmen des Tunnelbaus im Westbahnhof konkretisiert werden, kann, auf Initiative der Schulleitung, ein neuer Termin für die Schulwegkommission festgelegt werden. Zu 5.: Es ist kein Bustransfer zwischen der Georg-Büchner-Schule und der geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29 vorgesehen. Die Schulwege zwischen der geplanten Außenstelle und der Georg-Büchner-Schule sind sicher nach § 161 HSchG. Der Weg für Kraftfahrzeuge beträgt nach Messung 1,2 km. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Schul- oder einen Pendelbus.