Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681
Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark Die benannte Fläche wurde erst vor ein paar Jahren dem Seehofpark zugeschlagen, um den Park für die Nutzerinnen und Nutzer zu erweitern. Er ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und liegt im GrünGürtel. Dort sind Zäune nach Möglichkeit zu vermeiden. Hundeauslaufflächen im Frankfurter Stadtgebiet sind generell nicht eingezäunt. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme im Grüneburgpark, im dicht besiedelten Bockenheim. Der Seehofpark liegt hingegen in Ortsrandlage, so dass Hunde in diesem Bereich ausreichend Bewegungsfläche haben. Auch auf einer eingezäunten Hundewiese dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen, sondern müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Insofern ist die Einzäunung einer Hundewiese nur bedingt komfortabler. Der Magistrat sieht daher nicht die Notwendigkeit, im Seehofpark eine Freifläche für Hundeauslauf zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. September 2017 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2331 — Direktanregung vom 3. November 2017.