Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
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Reversbrunnenweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Einrichtung eines Gehweges im Goldbergweg hier: zwischen Alfred-Delp-Straße und Reversbrunnenweg06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Kurzfristige Einrichtung eines Gehstreifens im Goldbergweg07.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark08.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Reversbrunnenweg per E-MailBegründung
im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an. (Siehe Abbildung). Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten in seiner Stellungnahme ST 1681 vom 04.09.2017 eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigen Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, besten falls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letzter bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der OM 1641 vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als 1 KM fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut und Setz Zeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer Rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen.
Inhalt
Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5
Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an. (Siehe Abbildung).
Begründung: Der Magistrat hat den Vorschlag des Ortsbeirates 5 im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten in seiner Stellungnahme ST 1681 vom 04.09.2017 eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigen Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, besten falls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letzter bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der OM 1641 vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als 1 KM fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut und Setz Zeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer Rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. September 2017 brachte SPD im Ortsbeirat 5 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.11.2017 im OBR 5 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 1641 (Direktanregung) weitergeleitet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und 1 BFF gegen 1 BFF (= Ablehnung)