Kappung der U5 an der Haltestelle Konstablerwache
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Kappung der U5 an der Haltestelle Konstablerwache, die ab dem 27.01.2024 umgesetzt wurde. Dies war eine Maßnahme zur Stabilisierung des U-Bahn-Betriebs aufgrund des Personalmangels. Die U5 fährt seit dem 10. Juni 2024 wieder bis zum Hauptbahnhof.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Rücknahme der U-Bahnlinie U5 vom Hauptbahnhof zur Konstablerwache wurde planmäßig ab dem 27.01.2024 umgesetzt. Sie war Teil des temporären Stabilisierungsfahrplans, mit dem die Stadt Frankfurt auf den anhaltenden Mangel an Fahrpersonal reagiert hat. Seit dem 10. Juni 2024 fährt die U5 wieder bis zum Hauptbahnhof durch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2023OMOM 4930Kappung der U 5 an der Haltestelle „Konstablerwache“Direktanregung
- 7. Dezember 2023OFOF 625/3Kappung der U 5 an der KonstablerwacheOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1679Kappung der U5 an der Haltestelle KonstablerwacheStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab