Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung sieht vor, das Linksabbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Dies wurde abgelehnt, da kein Platz für eine Aufstellfläche vorhanden ist und die Sicherheit der Radfahrer_innen gefährdet wäre.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da im fraglichen Bereich kein Raum für eine Aufstellfläche vorhanden ist. Der nachfolgende Kraftfahrzeugverkehr würde dann regelmäßig über den Radfahrstreifen an wartepflichtigen, linksabbiegenden Fahrzeugen vorbeifahren und dadurch parallelfahrende Radfahrer_innen gefährden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022OFOF 274/10Links abbiegen von der Gießener Straße in die RonneburgstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. März 2022OMOM 1889Links abbiegen von der Gießener Straße in die RonneburgstraßeDirektanregung
- 22. Juli 2022Sie sind hierSTST 1667Links abbiegen von der Gießener Straße in die RonneburgstraßeStellungnahme
- 6. März 2023OFOF 551/10Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - FortsetzungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. März 2023OMOM 3744Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - FortsetzungDirektanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 1452Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - FortsetzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab