Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zum Linksabbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße abgelehnt. Die Argumentation basiert auf der Gefährdung von Radfahrenden und der Tatsache, dass bisher keine Unfälle aufgetreten sind. Der Magistrat strebt an, Gefährdungen für schwächere Verkehrsteilnehmende zu vermeiden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
An der Argumentation zur Ablehnung des Linksabbiegens von der Homburger Landstraße in die Ronneburgstraße hat sich nichts geändert.
Das beschriebene verkehrswidrige Abbiegen und die dadurch entstehenden Gefährdungen für Radfahrende haben bis jetzt glücklicherweise keine Unfälle verursacht. Dies stellt aber kein Argument zur Freigabe des Linksabbiegens dar.
Der Magistrat ist bestrebt, nach Möglichkeit Gefährdungen insbesondere für die "schwächeren" Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden. Kraftfahrende aus nördlicher Richtung mit Fahrtziel in Preungesheim können ihr Ziel über die Homburger Landstraße erreichen.
Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. März 2022OMOM 1889Links abbiegen von der Gießener Straße in die RonneburgstraßeDirektanregung
- 22. Juli 2022STST 1667Links abbiegen von der Gießener Straße in die RonneburgstraßeStellungnahme
- 6. März 2023OFOF 551/10Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - FortsetzungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. März 2023OMOM 3744Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - FortsetzungDirektanregung
- 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 1452Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - FortsetzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab