Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen Gutleutviertel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1665
Betreff: Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen Gutleutviertel Der Anregung wird dahin gehend entsprochen, dass die Regelungszeiten des Bewohnerparkens im östlichen Gutleutviertel montags bis freitags auf 21.00 Uhr ausgeweitet werden. Eine Ausweitung der Regelungszeiten auf Wochenenden ist wegen der fehlenden Überwachung durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit nicht zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2013OFOF 351/1Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. September 2013OMOM 2497Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen GutleutviertelDirektanregung
- 6. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1665Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen GutleutviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab