Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen Gutleutviertel
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2497 entstanden aus Vorlage: OF 351/1 vom 08.09.2013
Betreff: Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen Gutleutviertel Der Magistrat wird aufgefordert, das Anwohnerparken im östlichen Gutleutviertel sowohl in den Abendstunden (wochentags) auf einheitlich 21:00 Uhr auszuweiten als auch am Wochenende einzurichten und zu überwachen.
Begründung: In den letzten Jahren sind eine Reihe von Hotelnutzungen im und am Rande des Viertels hinzugekommen. Die frühere Nutzung vieler Hotels durch Arbeiter und Monteure ist der Nutzung durch Geschäftsreisende gewichen. Dieser Personenkreis reist meist mit dem Pkw an, obwohl aus Kostengründen kein Stellplatz im Hotel angemietet wird. Außerdem hat die Zahl der Kurzreisen am Wochenende weiter zugenommen. In diesen Fällen wird das Fahrzeug von Bahn- und Flugreisenden am Wochenende im Gutleut abgestellt. Dies zusammengenommen führt zu einem erheblich gestiegenen Parkdruck im Viertel und rechtfertigt die zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2013OFOF 351/1Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. September 2013Sie sind hierOMOM 2497Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen GutleutviertelDirektanregung
- 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1665Zeitliche Ausweitung des Anwohnerparkens im östlichen GutleutviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats