Bündnis "Bockenheim gegen Rassismus"
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Beschilderung "Bockenheim gegen Rassismus" abgelehnt, da diese nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entspricht. Zudem wird geprüft, ob die Schilder "Respekt! Kein Platz für Rassismus" an Liegenschaften des Jugend- und Sozialamtes angebracht werden können.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen. Die angeregte Beschilderung entspricht nicht den Vorgaben für Beschilderungen im öffentlichen Raum gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 33 Absatz 2). Bei den - als Referenz angeführten - Schildern "Rödelheim - Stadtteil gegen Rassismus" handelt es sich um keine offizielle Beschilderung des Magistrats. Die ehemals übliche Beschilderung an den Stadtteilgrenzen (Stadtteilname in schwarzer Schrift auf weißem Grund) wird nicht mehr offiziell aufgestellt, vorhandene Beschilderungen bleiben jedoch vorerst bestehen. Die angeregten gelben Schilder sind den offiziellen Ortstafeln nachempfunden, die den Beginn oder das Ende einer Ortschaft bezeichnen und meist an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets aufgestellt werden. Ortstafeln informieren zum einen über den Ortsnamen, außerdem sind sie als Verkehrszeichen ein wesentlicher Bestandteil des Straßenverkehrsrechts, beispielsweise für den Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Die in Rödelheim aufgestellten Schilder mit der Anmutung einer Ortstafel wurden vor rund zehn Jahren von einem breiten Bündnis verschiedener Institutionen, Vereine und Einzelpersonen produziert und nach Absprache mit den städtischen Ämtern an verschiedenen Stellen aufgehängt. Zu
- Der Magistrat prüft für die Liegenschaften des Jugend- und Sozialamtes in Bockenheim, ob die gewünschten Schilder "Respekt! Kein Platz für Rassismus" angebracht werden können. Für Liegenschaften in anderem Eigentum können die Träger der freien Jugendhilfe in Ausschüssen angeregt werden, eine solche Anbringung durch ihre Vermieter prüfen zu lassen. Die gewünschten Schilder sind keine Schilder des Magistrats, sondern gehen auf eine Initiative der Gewerkschaft IG Metall zurück (https://www.respekt.tv/materialien/). Der Ortsbeirat wird daher gebeten, die gewünschte Beschilderung in eigener Regie zu beschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2020OFOF 1058/2Bündnis „Bockenheim gegen Rassismus“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
- 27. Mai 2020OMOM 6061Bündnis „Bockenheim gegen Rassismus“Direktanregung
- 21. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1661Bündnis "Bockenheim gegen Rassismus"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab