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Parkhaus Sonnemannstraße für die Anwohner besser nutzbar machen

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1652

Betreff: Parkhaus Sonnemannstraße für die Anwohner besser nutzbar machen Die Tiefgarage des Bildungszentrums Ostend (BZO) ist im Eigentum und in der Verwaltung der THEO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH. Diese vermietet die Tiefgaragenstellplätze in der Zeit von Montag bis Samstag von 7:15 Uhr bis 1:00 Uhr und sonntags von 9:00 Uhr bis 1:00 Uhr zum Preis von 1,50 € pro Stunde an die Besucher und Mitarbeiter des BZO und in einem kleineren Rahmen auch an Dauerparker. Sie dient damit bestimmungsgemäß vorrangig dem ruhenden Verkehr des Bildungszentrums und vermindert so den Parkdruck und den Parksuchverkehr im umliegenden Quartier. Der Magistrat hat keine Möglichkeit, unmittelbar auf den Betrieb der Tiefgarage durch den Eigentümer Einfluss zu nehmen. Durch die starke Überschneidung der Parkraumnachfrage von Quartiersbewohnern und abendlichen Besuchern des BZO erscheint es auch nicht sinnvoll, die Tiefgarage als Quartiersgarage für die Anwohner zu nutzen. Der Parkdruck im öffentlichen Straßenraum kann dadurch nicht vermindert werden. Vielmehr steht zu befürchten, dass bei den Besuchern des BZO aufgrund von Ortsunkundigkeit, dem Umstand, Materialien weit tragen zu müssen oder der Sorge, einen Kurs/Termin nicht rechtzeitig zu erreichen, die Hemmschwelle auch illegale Abstellmöglichkeiten zu nutzen, sinken dürfte, wenn die Tiefgarage durch Anwohner belegt sein sollte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2015OFOF 501/4Parkhaus Sonnemannstraße für die Anwohner besser nutzbar machenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. September 2015OMOM 4479Parkhaus Sonnemannstraße für die Anwohner besser nutzbar machenDirektanregung
  3. 23. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1652Parkhaus Sonnemannstraße für die Anwohner besser nutzbar machen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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