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Grünschaltung von Fußgängerampeln: schnellere Anforderung und Gefahrenreduzierung

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1650

Betreff: Grünschaltung von Fußgängerampeln: schnellere Anforderung und Gefahrenreduzierung Die Fußgängerschutzanlage im Zuge der Glauburgstraße in Höhe der Glauburgschule wird mit vier Programmen geschaltet. Die Fußgänger bekommen nach Anforderung zweimal pro Umlauf eine Freigabe von jeweils 10 Sekunden Grün. Nach dieser Freigabezeit wird eine Schutzzeit von 13 Sekunden geschaltet, die den Fußgängern eine Überquerung der Glauburgstraße erlaubt. Danach folgt die Grünzeit für die Glauburgstraße von 21 Sekunden. Hieraus ergibt sich im ungünstigsten Fall eine maximale Wartezeit von 58 Sekunden. Im Regelfall beträgt die Wartezeit nach einer erfolgten Freigabe zwischen 31 und 39 Sekunden. Im Rahmen der Umgestaltung der Glauburgstraße ist eine Veränderung des Straßenquerschnitts geplant. Nach Realisierung der Planung werden sich die Wartezeiten wie auch der Querungsweg über die Glauburgstraße verringern. Eine belastbare Aussage hinsichtlich der Realisierung kann jedoch gegenwärtig nicht getroffen werden. Die Signalanlagen im Zuge der Friedberger Landstraße werden verkehrsabhängig in einer Koordinierung mit zusätzlicher Bevorrechtigung für die Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs betrieben. Eine Überprüfung der Signalzeiten hat ergeben, dass an der Querung in Höhe der Wielandstraße Wartezeiten nach Betätigung des Anforderungstasters von mehr als 40 Sekunden und an der Fußgängersignalanlage in Höhe der Egenolffstraße von mehr als 60 Sekunden nur auftreten, wenn eine Straßenbahn oder ein Bus die Friedberger Landstraße befährt. Nach der Abmeldung der Bahn bzw. des Busses wird dann der Fußgänger frei geschaltet. Eine komplette Aufgabe der Koordinierung im Bereich der Friedberger Landstraße würde zu einer Erhöhung der Lärm- und Abgasbelastung im gesamten Abschnitt der Friedberger Landstraße führen. Die derzeitige Signalsteuerung stellt einen Kompromiss unter Abwägung der Belange sämtlicher Verkehrsarten bzw. Nutzer dar. Eine Änderung der Signalzeiten hält der Magistrat für nicht zweckmäßig. Die Signalanlagen der Eckenheimer Landstraße werden im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen um- und neugebaut. Im Zuge dieser Maßnahmen werden die Signalzeiten wie auch die Schutzzeiten neu berechnet und geschaltet. Bei den Planungen werden die Anregungen des Ortsbeirats berücksichtigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2015OFOF 858/3Ampel-Fußgänger-Grün: schnellere Anforderung und GefahrenreduzierungOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 17. September 2015OMOM 4526Grünschaltung von Fußgängerampeln: schnellere Anforderung und GefahrenreduzierungDirektanregung
  3. 23. November 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 1650Grünschaltung von Fußgängerampeln: schnellere Anforderung und Gefahrenreduzierung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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