Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, ein Warnkonzept zur Wiederinbetriebnahme akustischer Alarmanlagen in Frankfurt am Main zu erstellen. Ziel ist es, die Bevölkerung über das richtige Verhalten bei Sirenenwarnungen zu informieren, um die Wirksamkeit der Warnungen zu erhöhen. Dies soll durch eine Werbeagentur unterstützt werden, die ein Kommunikationskonzept entwickelt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sicherheit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es ist geplant, der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Bedarfsplanung ein von der Branddirektion erarbeitetes Warnkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses sieht u. a. ein flächendeckendes Sirenensystem für Frankfurt am Main vor (siehe auch Warn-Varianten, Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021 ST 2103).
Zwingend ist, dass die Bevölkerung über das richtige Verhalten nach einer Warnung durch Sirenen vor deren Installation und in der Folge kontinuierlich hingewiesen wird. Dieses Wissen ist die notwendige Grundlage für eine wirkungsvolle Warnung durch das Sirenensignal. Die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Selbstschutz wird mit dem Begriff "Risikokommunikation" beschrieben. Deshalb ist auch geplant, eine Werbeagentur mit der Erstellung eines Kommunikationskonzeptes für eine Start- und weitere jährliche Wiederholungskampagnen zu beauftragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021OFOF 144/10Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2021OMOM 1008Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmenDirektanregung
- 21. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 164Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab