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Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Wiederinbetriebnahme akustischer Alarmanlagen im Ortsbezirk 10 bereitzustellen. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen, insbesondere in Notfällen, wenn digitale Informationen möglicherweise nicht rechtzeitig verfügbar sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann und in welchem Umfang im Ortsbezirk 10 wieder akustische Alarm- und Warnsignale zu hören sind. Weiterhin wird um Informationen gebeten, wie die Bevölkerung über die jeweilige Funktion der unterschiedlichen Signale informiert werden soll.

Begründung

Der letzte Probealarm brachte die ernüchternde Erkenntnis, dass die meisten Alarmsirenen abgebaut wurden. Wie bei der Hochwasserkatastrophe eindeutig erkennbar war, sind akustische Warnsignale neben den digitalen Informationen wichtig, um die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen. Viele Menschen kennen heute nicht mehr das jeweilige Signal für die jeweilige Alarmart. Zudem nutzt eine Information über Internet/Digitale Medien wenig, wenn dies nachts geschieht und die Geräte dann ausgeschaltet sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2021OFOF 144/10Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. November 2021Sie sind hier
    OMOM 1008Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmen
    Direktanregung
  3. 21. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 164Akustische Alarmanlagen wieder in Betrieb nehmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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