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Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Stadt Frankfurt am Main ist bereits im Januar 2022 der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" beigetreten. Zu 2.: Das Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde lehnt Modellprojekte mit Blick auf die bundeseinheitlich geltenden Regelungen des Verkehrszeichens 310 "Ortstafel" ab und hält diese auch in Hinblick auf zusätzlichen Erkenntnisgewinn für entbehrlich: Es ist Kraftfahrzeugführer:innen nicht zu vermitteln und insofern auch nicht rechtssicher zu überwachen, dass die verlässlich von der Ortstafel angeordneten Regelungen (z.B. Tempo 50) nunmehr gebietsweise andere sein sollen. Auch weitere Zusatzschilder werden hierfür ungeeignet erachtet, erst recht eine Modellversuchsanordnung mit Verwendung einer Unzahl von neuen "runden 30" (Verkehrszeichen 274-30). Denn fundamental neue Erkenntnisse sind aus Sicht des Magistrats ebenfalls nicht zu erwarten, auch dürften die Regelungen in den allermeisten Großstädten nach Abschluss der Verkehrsberuhigung von Wohnquartieren bereits faktisch heute schon weitestgehend entsprechend sein (namentlich in Frankfurt am Main, siehe folgenden Planauszug der eingerichteten Tempo-30-Zonen): Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht bedarf es hier einzig der lange überfälligen - und seitens des Magistrats in der Sache voll unterstützen - politischen Entscheidung auf Bundesebene, die Regelgeschwindigkeit innerorts von 50km/h auf 30km/h zu senken. Der Verordnungsgeber sollte auch mit bedenken, wie nach einer Regelumkehr mit heute bestehenden Tempo-30-Zonen verfahren wird. Hier wäre aus Sicht des Magistrats der Einstieg in die ansonsten in den meisten Ländern Europas übliche Regelung der "Begegnungszone" erwägenswert, um innerhalb ansonsten dann ggf. als Regelung aufzuhebender Tempo-30-Zonen sinnvoll neu differenzieren zu können.