Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben
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Zusammenfassung
Der Magistrat äußert sich zur Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben. Das Bauwerk gehört derzeit der DB Netz AG, die die gewünschte Vorrichtung nicht installiert. Eine Prüfung der Anbringung ist erst nach Übernahme der Brücke durch die Stadt möglich.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Das Bauwerk befindet sich derzeit noch im Eigentum der DB Netz AG. Wie in der STE 63/2022 ausgeführt, wird das Bauwerk von der DB Netz AG ohne die gewünschte Vorrichtung erstellt. Eine Prüfung, ob die angeregte Schiebevorrichtung trotz der geringen Treppenbreite von 2,50 Meter angebracht werden kann, ist weiterhin frühestens nach der Übernahme der Brücke durch die Stadt Frankfurt am Main möglich. Der Magistrat bedauert, daher nach wie vor keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2021OFOF 86/9Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen GrabenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2021OMOM 716Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen GrabenDirektanregung
- 10. Januar 2022STST 63Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen GrabenStellungnahme
- 18. Juli 2022Sie sind hierSTST 1642Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen GrabenStellungnahme
- 29. September 2022OFOF 344/9Schieberampen für neue Überwege über Main-Weser-Strecke - Am Grünen Graben und bei der früheren BatschkappOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 364Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen GrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab