E-Ladestationen in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main plant den Ausbau von E-Ladestationen in Nieder-Eschbach durch kommerzielle Anbieter, da sie selbst nicht als Betreiber agiert. Ein Leitfaden für Investoren wurde erstellt, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Standortwahl den Anbietern zu überlassen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Städte nutzen eine Vielzahl unterschiedlichster Modelle bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die Stadt Frankfurt am Main agiert nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum. Entscheidungsgrundlage dafür ist, dass öffentliche Tankstellen ebenfalls keine Förderung erhalten. Dementsprechend stehen der Stadt im Haushalt auch keine Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur soll daher durch kommerzielle Anbieter/Betriebe forciert werden. Um die zügige Umsetzung im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde bereits im Oktober 2017 in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe ein Leitfaden für Investoren erstellt. Dieser beschlossene Leitfaden ist die Grundlage für das in der Stadt integrierte Open-Market-Modell. Dieses Modell ist anbieterneutral und ermöglicht einen freien sowie fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Vergaberechtlich ist es seitens der Stadt daher auch nicht möglich, bestimmte Betreiber zu favorisieren oder Standorte auszuschreiben. Gerade durch das offene Marktmodell kann sich die Stadt an einer Vielzahl von Interessenten erfreuen, die bereits in engem Austausch mit der Stadt stehen und investieren wollen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich engagierte Privatpersonen oder auch Unternehmen proaktiv am Ausbau der städtischen Ladeinfrastruktur beteiligen, indem sie Hinweise zu potenziell interessanten Standorten für Ladeinfrastruktur direkt an die Betreiber weiterleiten. Grundsätzlich suchen sich die Anbieter/Betreiber aber die Standorte selbst aus. Eine proaktive Teilnahme bei der Standortauswahl und Vergabe ist aus vergaberechtlichen Gründen seitens der Stadt nicht gestattet. Sie überprüft die Standorte. Seit Anfang 2020 wurde auch das neue Elektromobilitätskonzept der Stadt veröffentlicht. Dort ist u.a. eine Bedarfsanalyse von Ladeinfrastruktur für verschiedene Bedarfsszenarien für jeden einzelnen Stadtteil vorhanden. Diese Bedarfsanalyse kann als Orientierung für die Betreiber fungieren. Gestattungsanfragen im mittleren dreistelligen Bereich seitens der Betreiber für mehrere Stadtteile dazu liegen vor und werden aktuell geprüft. Die konkreten Standorte dürfen jedoch nicht vor Veröffentlichung und der offiziellen Genehmigung kommuniziert werden. Seit Ende 2020 gibt es eine Arbeitsgruppe. Um die zügige Bearbeitung der Anträge auch bei steigenden Gestattungsanfragen schnell und effizient bearbeiten zu können, wurde seitens der Wirtschaftsförderung eine Arbeitsgruppe mit allen städtischen Beteiligten des Gestattungsprozesses eingerichtet, um ein abgestimmtes standardisiertes Verfahren sowie die dazu notwendigen standardisierten Unterlagen zwischen den beteiligten Ämtern zu beschließen und einzuführen. Zusammengefasst bedeutet das, dass sich die Anbieter/Betreiber selbst um die Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum kümmern. Eine proaktive Ansprache seitens der Stadt ist aufgrund des Open-Market-Modells nicht zulässig. Sollte ein Standort als attraktiv empfunden werden, wird ein Antrag an die Stadt gestellt und dieser wird auf seine Genehmigungsfähigkeit geprüft. Die gesonderten Parkplätze werden durch das Zusatzzeichen 1050-32 "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" der StVO gekennzeichnet. Die zuständige städtische Verkehrspolizei übernimmt ergänzend dazu die Kontrollfunktion zur Einhaltung der festgelegten Regelungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2021OFOF 13/15E-Ladestation in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2021OMOM 284E-Ladestation in Nieder-EschbachDirektanregung
- 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1634E-Ladestationen in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab