E-Ladestation in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, eine E-Ladestation für Elektroautos im Ortskern von Nieder-Eschbach einzurichten, da solche Stationen dort bisher fehlen. Dies soll die Nutzung von Elektrofahrzeugen fördern und sicherstellen, dass die Ladesäulen nicht von Dauerparkern blockiert werden.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Betreibern von E-Ladestationen, beispielsweise der Mainova AG, in Verbindung zu setzen und eine solche Station für mindestens zwei Elektroautos beispielsweise auf dem so genannten Festplatz einzurichten. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass diese Plätze nicht von Dauerparkern über den Ladevorgang hinaus belegt werden.
Begründung
Solche Stationen fehlen bisher im Ortskern von Nieder-Eschbach.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2021OFOF 13/15E-Ladestation in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Juni 2021Sie sind hierOMOM 284E-Ladestation in Nieder-EschbachDirektanregung
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1634E-Ladestationen in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats