Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant die Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahnstation Frankfurter Berg. Die Nutzen-Kosten-Untersuchung hat ergeben, dass der Nutzen die Kosten übersteigt, was die Beantragung von Fördermitteln ermöglicht. Die Planung wird dem Ortsbeirat vorgestellt, sobald die erforderlichen Anpassungen vorgenommen wurden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Für das Vorhaben "Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 von Preungesheim bis zur S-Bahnstation Frankfurter Berg" musste seitens der Vorhabenträger Stadt Frankfurt und VGF eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) erstellt werden. Als Ergebnis dieser Untersuchung wurde ein positiver NKU-Wert ermittelt, d.h. der Nutzen übersteigt die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde in Form eines Berichtes an den Zuwendungsgeber versandt und von diesem bestätigt. Dies bedeutet, für die Maßnahme können seitens der Vorhabenträger Fördermittel beantragt werden. Die Prüfung der Planunterlagen gestaltet sich sehr aufwendig, da inzwischen neue Anforderungen (z.B. neue Anforderungen Radwegenetz) an die Verkehrsinfrastruktur gestellt werden. Aus diesem Grund können zu allen notwendigen Anpassungen noch keine Aussage gemacht werden. Davon ist der Zeitplan für das Projekt abhängig, im Besonderen für das Planfeststellungsverfahren als eines der Projektziele. Die Planung wird - sobald die erforderlichen Anpassungen der Planunterlagen erfolgt sind - dem Ortsbeirat vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. September 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 4152 — Direktanregung vom 22. Januar 2019.