Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und Nachbarn

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1619

Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und Nachbarn Bei der Auflösung von Mietverhältnissen mit dem Ziel, ein Gebäude leer zu ziehen, handelt es sich nicht um durch das öffentliche Recht geregelte, sondern vielmehr um zivilrechtliche Vorgänge im Rahmen der Mietvertragsverhältnisse. Der Magistrat verfügt in solchen Fällen grundsätzlich über keinen rechtlichen Ansatzpunkt für eine Einflussnahme, um für die Altmieterinnen und -mieter den Verbleib in ihren Wohnungen zu sichern. Diesen stehen alleine die zivilrechtlichen Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung. Unabhängig davon, ob damit das Ziel der Entmietung eines Wohnhauses verfolgt wird, stellt jedoch die Überbelegung von Wohnungen oder die ungenehmigte Umwandlung in Arbeiterunterkünfte einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen dar, deren Einhaltung vom Magistrat durchzusetzen ist. Gleiches gilt für Fälle, in denen wesentliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten an Wohnhäusern nicht durchgeführt werden, im Rahmen von Sanierungsarbeiten schwerwiegende vermeidbare Beeinträchtigungen für verbleibende Mieter/-innen eintreten, eine Gefahr auf Grund baulicher Mängel besteht oder auf andere Weise die öffentliche Sicherheit und Ordnung berührt wird. Diese Aufgaben nimmt der Magistrat durch verschiedene Fachämter wie z.B. Bauaufsicht, Amt für Wohnungswesen und Ordnungsamt wahr. Soweit in einem Fall mehrere Ämter in ihren Aufgaben angesprochen sind, erfolgt zwischen diesen eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit. Sollten in diesem Zusammenhang Hinweise auf kriminelle Handlungen oder Steuervergehen zutage treten, werden die zuständigen Verfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei, Steuerbehörden) hiervon informiert. Die umfassende Aufdeckung und Beendigung möglicherweise mafiöser Strukturen im Sinne organisierter Kriminalität ist jedoch originäre Aufgabe der oben genannten Verfolgungsbehörden, der Magistrat kann hier nur - wie beschrieben - unterstützend tätig werden. Soweit es die vom Ortsbeirat konkret angesprochene Liegenschaft Friedberger Landstraße 98 betrifft, erfolgten sowohl durch Amt für Wohnungswesen, Ordnungsamt und Denkmalamt - z.T. gemeinschaftlich - Ortstermine, die keineswegs zu untauglichen Ermittlungsergebnissen führten. Vielmehr wurden in deren Folge, soweit feststellbar, in mehreren betroffenen Wohnungen die Bewohnerzahlen reduziert. Ebenso hat der Vermieter die Beseitigung der in einigen Wohnungen festgestellten Mängel zugesagt. Am 18.11.2014 wurde in dem Gebäude eine richterlich angeordnete Durchsuchung durchgeführt. Hierbei wurden in drei Wohnungen Überbelegungen festgestellt. Es waren insgesamt 14 Räumungsverfügungen (mit einer Räumungsfrist von zwei Wochen) zu erlassen. Die Wohnungs- und Gebäudemängel waren inzwischen behoben worden. Der Magistrat - Amt für Wohnungswesen - wird die Entwicklung im Wohnhaus auch weiterhin aufmerksam verfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. August 2014OFOF 650/3Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr..98 und NachbarnOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. September 2014OMOM 3447Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und NachbarnDirektanregung
  3. 22. Dezember 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1619Beseitigung der unzumutbaren Wohnverhältnisse für Mieter des Hauses Friedberger Landstraße Nr. 98 und Nachbarn
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen